Winter ? – Aber sicher !

Immer zuverlässig für Sie da.

Vom 1. November bis 31. März erledigen wir die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen, Parkplätzen und Flächen gemäß der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverordnung.

Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, sowie das rechtzeitige und zuverlässige Erscheinen beim Kunden hat für uns oberste Priorität. Dabei sind für uns Gewerbliche- und Privatkunden gleichermaßen wichtig.

Ein gut sortierter Fuhrpark mit Schneeräumer, Kleintransporter und entsprechenden Maschinen garantiert Ihnen eine sachgemäße und termingerechte Ausführung.

Leistungen

  • Gehwege, Häuserfronten, Parkflächen, Zufahrten

  • und vieles mehr…

Winter ? – Aber sicher !

Immer zuverlässig für Sie da.

Vom 1. November bis 31. März erledigen wir die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen, Parkplätzen und Flächen gemäß der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverordnung.

Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, sowie das rechtzeitige und zuverlässige Erscheinen beim Kunden hat für uns oberste Priorität. Dabei sind für uns Gewerbliche- und Privatkunden gleichermaßen wichtig.

Ein gut sortierter Fuhrpark mit Schneeräumer, Kleintransporter und entsprechenden Maschinen garantiert Ihnen eine sachgemäße und termingerechte Ausführung.

Leistungen

  • Gehwege

  • Häuserfronten

  • Parkflächen

  • Zufahrten

  • etc.